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   BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 12/96   

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https://dejure.org/1996,9390
BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 12/96 (https://dejure.org/1996,9390)
BayObLG, Entscheidung vom 14.03.1996 - 2Z BR 12/96 (https://dejure.org/1996,9390)
BayObLG, Entscheidung vom 14. März 1996 - 2Z BR 12/96 (https://dejure.org/1996,9390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3
    Verletzung schutzwürdiger Belange eines Wohnungseigentümers durch Aufhebung eines zuvor gefassten Eigentümerbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 372
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 12/96
    Dabei spielte es keine Rolle, aus welchen Gründen sie eine erneute Beschlußfassung für angebracht hielten (BGHZ 113, 197, 200; BayObLGZ 1994, 339, 344).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 12/96
    Dabei spielte es keine Rolle, aus welchen Gründen sie eine erneute Beschlußfassung für angebracht hielten (BGHZ 113, 197, 200; BayObLGZ 1994, 339, 344).
  • BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 12/96
    c) Zu Unrecht beruft sich die Antragstellerin für ihre Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Senats vom 26.11.1993 (NJW-RR 1994, 658 f.).
  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines

    Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen sie eine erneute Beschlußfassung für angebracht halten (vgl. BGHZ 113, 197 /200; BayObLGZ 1994, 339/344; BayObLG WuM 1996, 372 ).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 11/01

    Kostenverteilungsschlüssel für eine tatsächlich in zwei Wohnungen aufgeteilte

    Der neue Beschluß muß allerdings schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten (BGHZ 113, 197; BayObLG NJWE-MietR 1996, 202 f.).
  • LG Berlin, 02.07.2010 - 85 S 47/10

    WEG: Änderung der Kostenverteilung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit

    Denn ein Beschluss der Wohnungseigentümer wird in der Regel unter der selbstverständlichen Voraussetzung der jederzeitigen Abänderbarkeit gefasst, so dass der einzelne Wohnungseigentümer in aller Regel nicht darauf vertrauen kann, dass die einmal getroffene Regelung bis in alle Zukunft gelten wird (BayObLG WuM 1996, 372).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 147/97

    Fristbeginn zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde bei Verkündung der

    Da der Beschluß vom Jahr 1987 somit die im Hinblick auf den Höhenunterschied erforderlichen weitergehenden Eingriffe in das gemeinschaftliche Eigentum nicht abdeckt, also nicht denselben Gegenstand wie der Beschluß vom Jahr 1994 betrifft, braucht nicht näher auf die Frage eingegangen zu werden, unter welchen Voraussetzungen ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß durch einen späteren, sogenannten Zweitbeschluß abgeändert werden kann (vgl. dazu BGHZ 113, 197 ; BayObLGZ 1994, 339; BayObLG WuM 1996, 372 ).
  • BayObLG, 03.09.1998 - 2Z BR 113/98

    Billigung einer baulichen Veränderung nach Ausführung der Baumaßnahme durch einen

    Denn ein abändernder Zweitbeschluß muß schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkung des Erstbeschlusses berücksichtigen (BGHZ 113, 197/200; BayObLG WuM 1996, 372 ; s. dazu Bärmann/ Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 66).
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